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Öffentliche Bekanntmachungen & Amtliche Informationen

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Kreischa

Graugänse im Kreischaer Park


Ortsübliche Bekanntgabe

zur

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2026


Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 liegt in der Zeit

vom 22. Oktober bis einschließlich 30. Oktober 2025

in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Dresdner Straße 10, Zimmer 204, zur Einsichtnahme für jedermann während der folgenden Dienstzeiten aus:

Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Einwohner und Abgabepflichtige können bis einschließlich 11. November 2025 Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.

Kreischa, den 17.10.2025

gez.
Frank Schöning
Bürgermeister


Wichtige Information für Überweisungen an die Gemeinde Kreischa und den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dabei gleichen die Banken und Sparkassen im Euroraum bei herkömmlichen Überweisungen, als auch bei Echtzeitüberweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet. Der bzw. die Überweisende erhält das Ergebnis der Prüfung und kann im Onlineverfahren entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Die Banken und Sparkassen sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, den Überweiser darauf hinweisen, dass beim IBAN-Namensabgleich die angegebenen Empfängerdaten und IBAN nicht bzw. nicht vollständig übereinstimmt.

Uns erreichten die letzten Tage Informationen, dass die Empfängerprüfung bei der Gemeinde Kreischa und beim Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb Fehlermeldungen erzeugt haben. Wir gehen davon aus, dass die angegebenen Empfängerdaten nicht mit den bei unseren Hausbanken hinterlegten Kontoinhaberdaten übereinstimmen.

Sollten Sie bei einer Überweisung eine solche Mitteilung erhalten, bitten wir folgende bei unseren Kreditinstituten hinterlegten Kontoinhaber zu den einzelnen Bankverbindungen anzugeben.

Für Zahlungen an die Gemeinde Kreischa

Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE09 8505 0300 3050 0004 30 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)
IBAN: DE89 1203 0000 0001 2559 42 (DKB)

Für Zahlungen an den Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA)
Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa
IBAN: DE56 8505 0300 3050 0021 06 (Ostsächsische Sparkasse Dresden)

Kontoinhaber: Gemeinde Kreischa wg. Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb
IBAN: DE33 1203 000 0001 2086 44 (DKB)

Mietzahlungen
Mieter von gemeindeeigenen Wohnungen geben bei Überweisungen bitte als Kontoinhaber Gemeinde Kreischa an.

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Meldeamtes vom 02.10.2025 bis 20.10.2025

Aufgrund von Umbauarbeiten in den Räumen des Meldeamtes der Gemeinde Kreischa bitten wir um Beachtung, dass das Einwohnermeldeamt vom Donnerstag, dem 2. Oktober 2025 bis voraussichtlich Montag, dem 20. Oktober 2025 über die Räume des Standesamtes zu erreichen ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

gez. 
Kitty Baack
Einwohnermeldeamt 


Information zur Beantragung von Personalausweis- und Reisepassdokumenten sowie eID-Karten

Der Gesetzgeber hat die Umstellung von papierbasierten Lichtbildern auf digitale Lichtbilder zum 01.05.2025 vorgeschrieben. Daher können ab dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung eines (vorläufigen) Personalausweises und/oder (vorläufigen) Reisepasses sowie eID-Karten verwendet werden.

Die bundesweite Ausrüstung der Pass- und Meldestellen mit digitalen Bildaufnahmesystemen der Bundesdruckerei hat bereits im März begonnen. Sollte zum Stichtag 01.05.2025 noch kein digitales Bildaufnahmesystem in der Gemeinde zur Verfügung stehen, ist es möglich, die Lichtbilder ab dem 01.05.2025 bei einem Fotografen oder Fotodienstleister, der für die Erstellung von biometrischen Lichtbildern zertifiziert ist, anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für Bilder von Säuglingen und Kleinkindern. Die Lichtbilder werden digital gespeichert und der Person als QR-Code ausgehändigt. Dieser ist im Einwohnermeldeamt bei der Dokumentenbeantragung vorzulegen.

Mit der Umstellung werden im Einwohnermeldeamt papierbasierte Lichtbilder nur noch in einigen Ausnahmefällen akzeptiert. Die Erfassung der digitalen Lichtbilder kann künftig entweder in der Gemeinde direkt oder über einen wie oben beschriebenen Fotografen oder Fotodienstleister erfolgen.

Die Kosten pro Lichtbild, das in der Gemeinde mit einem digitalen Bildaufnahmesystem der Bundesdruckerei erstellt wird, belaufen sich auf 6,00 €. Die Lichtbilder werden ausschließlich digital erstellt und können nur für die Beantragung von Personaldokumenten im Einwohnermeldeamt genutzt werden. Die Kosten für Lichtbilder, die durch externe Fotografen und Fotodienstleister erstellt werden, werden durch diese selbst bestimmt.

Über den genauen Zeitpunkt der Inbetriebnahme des digitalen Bildaufnahmesystems der Bundesdruckerei im Einwohnermeldeamt wird eine rechtzeitige Information auf der Internetseite „www.kreischa.de“ sowie im Kreischaer Boten erfolgen. Um Beachtung entsprechender Aushänge an der Eingangstür des Einwohnermeldeamts wird ebenfalls gebeten.

Kitty Baack
Einwohnermeldeamt


Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der KWA – Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb informieren:

Austauschpflicht aller noch vorhandenen Bleileitungen

Das Gesundheitsamt informiert alle Hauseigentümer bzw. Betreiber einer Wasserversorgungsanlage über das Verbot von Bleileitungen nach der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2).

Sind Leitungen oder Teilstücke aus Blei in der Hausinstallation oder am Hausanschluss vorhanden, kann der durch den Gesetzgeber festgelegte Grenzwert von 0,01 mg/l meist nicht eingehalten werden. Eine dauerhaft erhöhte Aufnahme von Blei kann zu gesundheitlichen Schäden führen und sollte dringend vermieden werden.

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage müssen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei mit Frist bis 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen. Das Gesundheitsamt kann diese Frist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag verlängern. Zudem hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit Bleileitungen alle Verbraucher zu informieren und über die geplanten Sanierungsmaßnahmen bzw. Fristverlängerungen in Kenntnis zu setzen.

Bleileitungen haben eine matt graue Farbe und dumpf-metallischem Klang. Das Material lässt sich leicht erhitzen und abschaben. Typisch ist auch eine Verlegung in großen Bögen. Sie werden seit dem Jahr 1973 in Deutschland nicht mehr verbaut. Betroffen sein können nur Anlagen, die zuvor errichtet und nicht saniert wurden. Werden eine Bleileitung oder Teilabschnitte bei Installationsarbeiten entdeckt, muss das Installationsunternehmen dies dem Gesundheitsamt melden.

Auch eine Wasseranalyse durch ein zugelassenes Trinkwasserlabor kann Auskunft geben, ob eine Bleileitung vorhanden ist. Die Untersuchungsstellen im Freistaat Sachsen sind unter www.gesunde.sachsen.de/download/Landesliste-Trinkwasseruntersuchungsstellen.pdf aufgelistet.

Weitere Informationen:
www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/TrinkwV.pdf

www.umweltbundesamt.de/umwelttippsfuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser