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Aktuelles & Verfügungen

Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums / Hotline zum Coronavirus

Telefon: 030 346465100
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf den Seiten des Freistaates Sachsen (Link).


Aufhebung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen

Der Bund hat alle Corona-Testpfichten zum 1. März 2023 aufgehoben. Daher wurde die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 ebenfalls vollständig aufgehoben. Damit gelten künftig nur noch die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes vorgegebenen Maskenpfichten z. B. für den Besuch von Bewohnern oder Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen. Landeseigene Corona-Regeln – wie etwa die Isolationspficht für Corona-Infzierte – gibt es bereits seit dem3. Februar nicht mehr.


Gesetzgebung im Steuerrecht

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurden weitere steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen:

  • Die bisherige Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Absatz 22 UStG wird auf Grund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
  • Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches steuerfrei gestellt.