Informationen des Fundbüros
Folgende Fundsachen liegen im Fundbüro vor:
Nr. 5/10
Handy Samsung mit Kamera => Bei Nachfrage sind das Ladegerät und die PIN-Nr. mitzubringen!
Fundort: Lungkwitzer Straße, Jahrmarktswiese am 15.03.2010
Nr. 6/10
1 kleiner Bartschlüssel Nr. 95 in schwarzer Schlüsseltasche => Bei Nachfrage ist ein identischer Ersatzschlüssel mitzubringen!
Fundort: Sparkassenfiliale Kreischa, SB-Bereich am 25.03.2010
Nr. 7/10
Brille mit schwarzem Rahmen
Fundort: vor dem Rathaus am 19.04.2010
Nr. 11/10
Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln und grauem Anhänger mit der Aufschrift "HAUSTÜR" (1 Schlüssel "DOM", 1 Schlüssel "BURGWÄCHTER") => Bei Nachfrage ist ein identischer Ersatzschlüssel mitzubringen!
Fundort: Apotheke Kreischa am 03.06.2010
Nr. 12/10
schwarze Damenhandtasche
Fundort: Sparkassenfiliale Kreischa, Kundenraum am 09.07.2010
Nr. 13/10
1 Schlüssel: „Pfaffenhain“ Nr. EE0161 => Bei Nachfrage ist ein identischer Ersatzschlüssel mitzubringen!
Fundort: Am Mühlgraben, Parkplatz am 24.02.2010 (bisherige Verwahrung bei der Sparkasse)
Nr. 14/10
Damenbrille
Fundort: Sparkassenfiliale Kreischa, Kundenraum am 09.07.2010
Nr. 15/10
Damen-Sonnenbrille
Fundort: Sparkassenfiliale Kreischa, Kundenraum am 09.07.2010
Nr. 16/10
1 Schlüssel (Bartschlüssel ohne Aufschrift bzw. Nummer) => Bei Nachfrage ist ein identischer Ersatzschlüssel mitzubringen!
Fundort: Rondell am Rathaus am 21.07.2010
Nr. 17/10
Herrenfahrrad 26 Zoll
Aufschrift: sun valley, Farbe: türkis mit lila Gabel
Fundort: Hauptstraße 14 am 04.08.2010
Nr. 18/10
Herrenstrickjacke, grau mit weißen Streifen
Fundort: Parkweg vor dem Rathaus am 05.08.2010
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum - § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Verzichtet der Finder entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht das Recht auf die Gemeinde Kreischa über (§ 976 BGB). Sofern die Sache noch gebrauchsfähig ist, wird sie dann gemäß § 979 BGB versteigert. Nicht gebrauchsfähige Gegenstände werden vernichtet.
Erkennen Sie einen verlorenen Gegenstand wieder, dann melden Sie sich bitte im Fundbüro der Gemeinde Kreischa (Rathaus, Dresdner Straße 10, Zimmer 214, Tel. 035206/209-32).