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Feststellung des Jahresabschlusses für den KWA

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb
„Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb“ zum 31.12.2009

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat am 16.08.2010 in öffentlicher Sitzung über den Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb“ zum 31.12.2009 wie folgt beschlossen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb“ wie folgt fest:

1.1.  Bilanzsumme                                                                        15.906.793,21 €
1.1.1  davon entfallen auf der Aktivseite auf
 das Anlagevermögen                                                                  13.553.446,09 €
 das Umlaufvermögen                                                                    2.343.883,93 €
 Rechnungsabgrenzungsposten                                                           4.992,26 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
 das Eigenkapital                                                                           2.163.248,46 €
 die empfangenen Ertragszuschüsse                                            9.017.860,90 €*)
 die Rückstellungen                                                                          602.257,04 €
 die Verbindlichkeiten                                                                    4.123.426,81 €

1.2 Jahresüberschuss                                                                      162.283,69 €
1.2.1 Summe der Erträge                                                              2.005.675,05 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen                                                  1.843.391,36 €

*) einschließlich Fördermittel und Beiträge


2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes

2.1 Der Verlust im Bereich Trinkwasser i. H. v. 42.308,10 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2.2 Der Gewinn im Bereich Abwasser wird i. H. v. 204.591,79 € der Kapitalrücklage zugeführt.

3. Die Betriebsleitung wird entlastet.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben. Jahresabschluss und Lagebericht sind gem. § 17 Abs. 4 SächsEigBG an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

5. Im Bereich Trinkwasser ist ein Betrag von 40.000,00 € aus dem Gewinnvortrag in die Kapitalrücklage zuzuführen.


Herr Dipl.-Kaufmann Berthold Hußendörfer, Wirtschaftsprüfer aus Dresden, hat am 09. Juli 2010 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kreischaer Wasser- und Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 18 SächsEigBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Jahresabschluss und Lagebericht liegen vom 13.09.2010 bis einschließlich 22.09.2010 in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Zimmer 204, Dresdner Str. 10, 01731 Kreischa während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für jedermann aus.

gez. Frank Schöning                                             gez. Tino Preikschat
Bürgermeister                                                       1. Betriebsleiter

Kontakt

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
Tel. (035206) 209-0
Fax (035206) 209-28
Email: post@kreischa.de