Kreischa mit Oelsa, Possendorf, Rabenau und Seifersdorf im Ev. - Luth. Kirchspiel Kreischa - Seifersdorf
Jahreslosung 2010
Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich! Johannes 14,1
Hier finden Sie den aktuellen Gemeindebrief für die Monate Juni bis August 2010.
Liebe Leserinnen und Leser des Kreischaer Boten!
Zum August grüße ich Sie herzlich und hoffe, dass Sie bisher einen angenehmen und erholsamen Sommer erleben sowie neue Kräfte auftanken konnten. Denn der Schuljahresbeginn markiert zugleich den Start in die zweite Hälfte des Jahres 2010, der Veränderungen und Herausforderungen der unterschiedlichsten Art mit sich bringen wird.
Auch in der Kirchgemeinde gibt es zwei Veränderungen, über die ich Sie an dieser Stelle informieren will.
Zum einen betreffen die Veränderungen in unserer Kirchgemeinde die Bestattung in besonderen seelsorgerlichen Fällen. Unter diesem etwas eigentümlichen Begriff verbirgt sich zusammengefasst die kirchliche Bestattung von Nichtkirchenmitgliedern. Da es bisher in der Kirchgemeinde Kreischa dazu keinen Beschluss gegeben hat, wurden wir von Superintendent Noth angewiesen, diesen Beschluss auf Grundlage der kirchlichen Ordnung von 1995 zu fassen.
Dazu einige Gedanken. Grundsätzlich werden in der evangelisch-lutherischen Landeskirche keine Nichtkirchenmitglieder nach kirchlichem Ritus bestattet. Der Wille des Verstorbenen darf nicht ohne weiteres übergangen werden. Und die Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zur Kirche ist als solche Willensbekundung zunächst anzunehmen und zu akzeptieren.
Ich halte diese Grundsatzentscheidung der Landeskirche für richtig. Natürlich weiß ich, dass es Konfessionslose gibt, die in ihrem Herzen an Jesus Christus glauben und von diesem Glauben her leben – genauso gilt es umgekehrt. Wir können letztlich niemanden voll und ganz ins Herz schauen und dürfen deshalb kein Urteil sprechen, sondern bleiben alle Gottes Liebe gleichermaßen anbefohlen. Aber letztlich ist für mich die Zugehörigkeit zur Kirche auch ein äußerlich sichtbarer Bekenntnisakt, zu dem unter anderem auch gehört, die Aufgaben der Kirche und ihre finanziellen Lasten in Form der Kirchensteuer und Kirchgelds mit zu tragen. Und ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass insbesondere zur DDR-Zeit die Treue zur Gemeinde durchaus mit zum Teil drastischen Einschränkungen verbunden war. Das ist nicht Nichts.
Dennoch wird gelegentlich von Angehörigen, die Gemeindeglieder sind, der Wunsch nach einem christlichen Begräbnis eines konfessionslosen Angehörigen geäußert. Und auch das muss die Kirche ernst nehmen, wenn sie dem Willen Jesu entsprechen will, der sagt: „Klopfet an und euch wird aufgetan“ (Matthäus 7,8). Seelsorgerliche Begleitung ist deshalb immer geboten. Aber ob in einem Ausnahmefall dem Wunsch nach einem christlichen Begräbnis entsprochen werden kann, ist in seelsorgerlicher Verantwortung durch den Pfarrer sorgfältig zu entscheiden. Entscheidet der Pfarrer zugunsten einer kirchlichen Handlung, dann wird ein Gottesdienst zur Bestattung für die Hinterbliebenen gehalten, über dessen Ordnung die Kirchgemeindevertretung sich auf ihrer Sitzung vom 10.06.2010 verständigt hat:
Um den Unterschied zur kirchlichen Bestattung zum Ausdruck zu bringen, wird nur das Geläut zum Beginn der Trauerfeier ertönen. Das Ausläuten am Bestattungstag 9.00 Uhr entfällt wie auch das Geläut zum Grabgang. Ebenso finden kein Geleit zum Grab sowie keine Aussegnung statt. Die Trauerfeier kann nur in der Trauerhalle, nicht in der Kirche erfolgen. Eine kirchliche Handlung kann nicht erfolgen, wenn kein Angehöriger Mitglied der Kirche ist.
Die zweite Veränderung betrifft die Kirchenmusik. Unsere bisherige Kantorin, Frau Noth, hat zum 01.06.2010 ihren Dienst in unserem Kirchspiel beendet. Nach erfreulich kurzer Zeit konnte der Kirchenvorstand eine Bewerberin wählen. Nunmehr können wir Frau Annette Weirauch in unserem Kirchspiel als neue Kantorin willkommen heißen. Sie stammt aus Dresden, ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Frau Weirauch wird für die Kirchgemeinden Kreischa, Possendorf und Rabenau kirchenmusikalisch zuständig sein. Neben Gottesdiensten und Kasualien (Taufen, Trauungen und Bestattungen) wird sie auch den Kirchenchor Kreischa leiten. Da das Anstellungsverhältnis von Frau Weirauch einen Umfang von 50 % hat, wird es aber auch in Zukunft nicht ohne Vertretungsdienste gehen. Für ihren Dienst in unserem Kirchspiel wünsche ich vor allem Gottes Segen!
So verbleibe ich mit besten sommerlichen Grüßen und Wünschen für eine behütete Zeit als
Ihr Pfarrer Konrad Adolph