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Informationen zum Bau von biologischen Kleinkläranlagen im OT Sobrigau

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft gewährt der Freistaat Sachsen Förderungen für Vorhaben der Abwasserbeseitigung insbesondere, um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu erhöhen und durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten Gewässerzustand zu kommen.

Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde Kreischa Anträge auf Förderung zum Bau und der Ertüchtigung von Kleinkläranlagen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt, die ebenfalls dem Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreischa zu Grunde liegen.

Die SAB hat den vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn zum Bau von biologischen Kleinkläranlagen für den OT Sobrigau bestätigt.

Alle Eigentümer dieses Ortsteiles, die keine Möglichkeit zum Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal haben und den Bau einer biologischen Kleinkläranlage auf Grund des baulichen Zustands vorhaben, können daher mit einer Förderung durch die SAB rechnen.

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie hierzu beim Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb (KWA), Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa. Ansprechpartner ist Frau König, telefonisch erreichbar unter (035206) 209-26.

gez. Frank Schöning
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
Tel. (035206) 209-0
Fax (035206) 209-28
E-Mail: post@kreischa.de