Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2012
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) und die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2012 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz öffentlich festgesetzt.
Damit wird an die fällige Grundsteuerzahlung nur mit dieser Bekanntmachung erinnert und kein einzelnes Schreiben mehr zugestellt. Bitte beachten Sie deshalb, zur Vermeidung von Mahnverfahren und zusätzlichen Kosten, die folgenden Fälligkeitstermine der Grundsteuerzahlungen.
Ratenzahler: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2012
Jahreszahler: 1. Juli 2012
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Ermächtigung zum Einzug der fälligen Grundsteuern im Lastschriftverfahren erteilen, brauchen Sie sich über eine fristgerechte Zahlung keine Sorge machen, Sie ersparen sich Stress und vermeiden zusätzliche Kosten der Mahnung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse unter Telefon (035206) 209-27 gern zur Verfügung
Kreischa, den 23.12.2011
gez. Frank Schöning
Bürgermeister