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Kleinfeuerungsanlagen - neue Verordnung

Kleinfeuerungsanlagenverordnung trat am 22. März 2010 in Kraft

Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub frei und führt in zunehmendem Maße zu Geruchsbelästigungen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten daher seit dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen.

Hier kurz die neusten Regelungen im Einzelnen:

Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft mindern.

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, kommt in den Jahren 2014 bis 2024 ein Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.

So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung eine Beratung der Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Zudem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich seiner Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.

Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen Turnus bei Anlagen, die jünger als 12 Jahre sind, beziehungsweise einen zweijährlichen Turnus bei älteren Anlagen umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Feuerungsanlagen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

gez.
Jana Stamm

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