Skip to content

Startseite

Bitte an die Bürgerschaft

Aktuelle Flüchtlingszahlen - Auslastung der Unterbringungskapazitäten

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informiert regelmäßig über die aktuellen Flüchtlingszahlen und die damit verbundene Auslastung der Unterbringungskapazitäten in den einzelnen Städten und Gemeinden.

Als kreisangehörige Gemeinde ist auch die Gemeinde Kreischa verpflichtet, gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 SächsFlüAG unterzubringende Ausländer aufzunehmen. Dazu wurde die Gemeinde Kreischa aufgefordert, geeignete und kurzfristig nutzbare Objekte zu benennen sowie sonstige Vorschläge und Ideen zur Unterbringung von Asylbewerbern an den Landkreis zu melden.

Verwaltungsintern wurden alle im kommunalen Besitz befindlichen Objekte geprüft und auch bereits Wohnraum der Zentralen Unterbringung des Landkreises zur Verfügung gestellt. Es sind nunmehr keine Unterbringungskapazitäten in kommunalen Wohngebäuden mehr vorhanden.

Die Gemeinde Kreischa bittet daher ihre Bürger um Prüfung der privaten Unterbringungsmöglichkeiten (Wohnungen, Ferienwohnungen etc.) und diese an die beauftragte Gesellschaft des Landkreises per E-Mail an info@gvs-pirna.de oder telefonisch unter 03501/56290 zu melden.

gez.
Frank Schöning
Bürgermeister