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Bericht aus dem Gemeinderat

Bericht aus dem Gemeinderat

Die letzte Sitzung des Gemeinderates im Jahre 2011 fand am Montag, dem 19. Dezember 2011 ab 19.00 Uhr im Ratssaal statt. An der Sitzung nahmen 13 Gemeinderäte und der Bürgermeister sowie ein Pressevertreter und ein Bürger teil. Die Tagesordnung war recht kurz gefasst, dennoch war sie nicht weniger inhaltsschwer.

Tagesordnung

I.  Öffentliche Sitzung
 

1.     Begrüßung und Feststellung der Beratungs- und Beschlussfähigkeit

2.     Bestellung der Unterzeichnenden für die Sitzungsniederschrift


3.    
Kenntnisgabe der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2011


4.   Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Verfahrensabschlägen bei der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeiträgen

5.     Information zum Beteiligungsbericht der Gemeinde Kreischa gemäß § 99 SächsGemO für das Geschäftsjahr 2010

6.     Verschiedenes / Bekanntgaben
 

II. Nichtöffentliche Sitzung

Nach den Eingangsformalien der Sitzung und der Bekanntgabe der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2011 rief der Bürgermeister den ersten Sachbehandlungspunkt auf.
 
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Verfahrensabschlägen bei der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeiträgen
 
Der Bürgermeister nahm in seinem Sachvortrag Bezug  auf die bereits durchgeführte Einwohnerversammlung am 14. November im Vereinshaus und den Gemeinderäten bereits bekannten Tatsachen. Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ Kreischa steht der Abschluss der Sanierung bevor. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sind nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Gebiet die Ausgleichsbeträge zu entrichten. Der Abschluss der Sanierung und die Aufhebung der Sanierungssatzung durch den Gemeinderat sind für das Jahr 2015 vorgesehen. Die Ausgleichsbeträge werden dann durch einen Bescheid seitens der Gemeinde festgesetzt. Grundlage zur Bemessung der Beträge ist das in der Einwohnerversammlung vorgestellte Gutachten zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. In diesem Gutachten werden für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ vier unterschiedliche Wertzonen festgelegt. Der Anteil der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen wurde für die Zonen 1 und 3 mit 4,30 €/m² ermittelt. Für die Zone 2 beträgt die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung 7,00 €/m², für die Zone 4 2,90 €/m².
 
Nach den Regelungen des § 154 Abs. 1 BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten.
 
Nach den Vorschriften des § 154 Abs. 3 BauGB kann die Gemeinde die Ablösung der Beträge im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen. Nach den in Sachsen gültigen Verfahrensvorschriften kann die Gemeinde den Eigentümern dabei Verfahrensnachlässe von bis zu 20% gewähren. Diese gestaffelte Nachlassgewährung ist bis spätestens zu einem Jahr vor Aufhebung der Sanierungssatzung möglich. Für die Eigentümer, die davon Gebrauch machen, ist mit der Ablösung das Verfahren der Sanierung vorzeitig beendet, eine spätere Festsetzung von Ausgleichsbeträgen scheidet dann aus.
 
Von dieser Regelung kann damit nur in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Gebrauch gemacht werden, denn im Jahr 2015 soll die Sanierung zum Jahresende hin beendet sein. Der Gemeinderat hatte deshalb in seiner Sitzung darüber zu entscheiden, welcher Verfahrensnachlass in welchem Zeitraum zur Anwendung kommt. Nach ausführlicher Diskussion entschied sich der Gemeinderat einstimmig dafür, für das Jahr 2012 einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20% auf die Ausgleichsbeträge zu gewähren. Für das Jahr 2013 beträgt dieser Verfahrensnachlass 15%, für das Jahr 2014 noch 10%.
 
Der Bürgermeister unterrichtete die Gemeinderäte auch darüber, dass zu Beginn des Jahres 2012 Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet versandt werden. Darin werden der voraussichtliche Ausgleichsbetrag sowie die entsprechenden Verfahrensnachlässe aufgeführt sein, ebenso soll ein Muster einer Ablösungsvereinbarung beiliegen. Der Bürgermeister warb auch dafür, dass möglichst viele Grundstückseigentümer von dieser Ablösungsvereinbarung und damit dem Verfahrensnachlass Gebrauch machen, denn eine vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages bedeutet auch, dass die Kommune das Geld eigenverantwortlich und zweckgebunden wieder im Sanierungsgebiet einsetzen kann.
 
Die eingenommenen Beträge werden mit einem weiteren Drittel des Wertes durch gemeindliche Gelder ergänzt und für Baumaßnahmen oder andere Vorhaben im Sanierungsgebiet zweckgebunden verwendet. Gehen jedoch die Ausgleichsbeträge erst mit Bescheidfestsetzung nach dem Jahr 2015 ein, so sind diese Einnahmen an den Freistaat Sachsen bzw. den Bund zurückzuführen. Damit sind sie für Investitionen in der Gemeinde Kreischa, speziell im Sanierungsgebiet, nicht mehr einsetzbar.
 
Durch den Bürgermeister wurden die Gemeinderäte auch darauf hingewiesen, dass die zusätzliche Gewährung von Abzinsungsbeträgen gemäß einer Klarstellung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern in der 47. Kalenderwoche 2011 nicht zulässig ist. Grundlage der Ablösungsvereinbarung sind also die jeweiligen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen in den einzelnen Zonen, vermindert um die jeweiligen für den Zeitraum geltenden Verfahrensabschläge, die der Gemeinderat beschlossen hat.
 
Durch den Bürgermeister wurden alle Gemeinderäte darüber informiert, dass am Sitzungstag (19.12.2011) ein Schriftsatz mit Unterschriftenlisten und der Überschrift „Bürgerbegehren“ in der Verwaltung eingegangen ist. Mit dem Schriftstück, welches nur anonym durch die Unterschrift „Die Organisatoren“ unterzeichnet wurde, wird die Umlegung der Ausgleichsbeiträge auf alle Grundstücksbesitzer im Gemeindegebiet Kreischa gefordert, und damit nicht nur die Heranziehung der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet. Die beigefügten Unterschriftenlisten waren mit ca. 80 Namen versehen. Mit diesem Schriftstück und der damit verbundenen Forderung wird sich der Gemeinderat Anfang des Jahres 2012 befassen. Zuvor erfolgt eine entsprechende Prüfung der Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens im Rahmen der Vorschriften des § 25 der Sächsischen Gemeindeordnung.
 
Der Bürgermeister wies die Gemeinderäte darauf hin, dass bereits das Baugesetzbuch, also Bundesrecht, die Zahlungspflicht der Eigentümer im Gebiet regelt und damit wohl der Grundidee der Unterzeichner, die Abgabe auf alle Grundstücksbesitzer zu verteilen, nicht entsprochen werden kann. Sicherlich sei der Grundgedanke menschlich und vielleicht auch moralisch nachvollziehbar, so der Bürgermeister, allerdings gibt es bei keiner Abgabe eine volle soziale Gerechtigkeit. Es wird immer einen bestimmten Personenkreis geben, der durch eine Abgabe bevorzugt bzw. benachteiligt wird.
 
Denn wenn die Einreicher des Bürgerbegehrens damit argumentieren, dass die Verbesserung der Straßensituation Allen im Gemeindegebiet zugute kommt, so kann man auch dem entgegen halten, dass sich für den unmittelbar in einem anderen Ortsteil wohnenden Eigentümer nichts vor seiner Haustür geändert hat, was im Zusammenhang mit der Erhebung des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet steht. Die konkrete Prüfung und Entscheidung über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens bleibt dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen vorbehalten.
 

TOP 5

Information zum Beteiligungsbericht der Gemeinde Kreischa gemäß § 99 SächsGemO für das Geschäftsjahr 2010
 
Den Gemeinderäten lag der schriftliche Beteiligungsbericht, der durch die Finanzverwaltung der Gemeinde erstellt wurde, vor. Die Gemeinde ist unverändert 100%ige Eigentümerin ihres kommunalen Eigenbetriebes KWA Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb. Daneben ist sie noch mit sehr geringen Prozentsätzen an mehreren Zweckverbänden, zum Beispiel zur Informationsverarbeitung und Datennetzbetreibung sowie zur Wasserversorgung beteiligt. Ebenso hält sie Geschäftsanteile einer GmbH, die wiederum Eigentümerin der ENSO Energieversorgung Sachsen Ost AG ist. Die Gemeinde nimmt aus ihren Beteiligungen entsprechende Dividendenerträge ein, die auch im Jahr 2010 wieder im sechsstelligen Bereich lagen und damit zu einer deutlichen Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes für den laufenden Betrieb gehören. Besondere Haftungsrisiken sind für die Kommune gegenüber ihren Beteiligungen nicht erkennbar. Die Gemeinderäte nahmen nach kurzer Diskussion den Bericht zur Kenntnis.
 

TOP 6

Verschiedenes / Bekanntgaben
 
Der Bürgermeister teilte mit, dass der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 und des Wirtschaftsplanes 2012 des KWA am 20.12.2011 in der Schlussrunde der Verwaltung beraten wird. Anschließend werden die entsprechenden Drucksachen erstellt und der Entwurf den Gemeinderäten über die Weihnachtsfeiertage zugeleitet. Die Beratung wird dann im Januar erfolgen. Die öffentliche Auslegung findet ebenfalls bis in den Januar hinein statt. Besonders schwierig bei der Erstellung des Entwurfes gestaltet sich der Verwaltungshaushalt, vor allem aufgrund zurückgehender Schlüsselzuweisungen durch den Freistaat Sachsen. Die Gemeinde wird hier rund 550.000 € weniger als noch im Jahr 2011 für den laufenden Betrieb erhalten, da sie eigene höhere Einnahmen aus Steuern in den Vorjahren erzielen konnte. Diesen Einnahmeverlust auszugleichen, gilt die besondere Aufmerksamkeit der Verwaltungsberatung.
 
Entsprechend der Vorjahre soll auch im Jahr 2012 wieder umfangreich investiert werden, vor allem in den Straßenbau. Auch diese Vorhaben werden, unter Zuhilfenahme von Fördermitteln, in den Entwurf des Haushaltplanes 2012 im Rahmen des finanziell machbaren aufgenommen. Genaueres wird dann in den Beratungen des Gemeinderates im Januar diskutiert und letzen Endes auch als Satzung beschlossen. Die Gemeinde beabsichtigt derzeit nicht, Änderungen bei den Realsteuerhebesätzen (Grundsteuer und Gewerbesteuer) vorzunehmen.
 
Durch die Region „Silbernes Erzgebirge“ wurde das integrierte ländliche Entwicklungskonzept fortgeschrieben. Der Gemeinderat hatte hier den entsprechenden Änderungen vor geraumer Zeit zugestimmt, nunmehr liegt das komplette überarbeitete Konzept in der Gemeinde zur Einsichtnahme vor. Es ist Grundlage für die Förder- und Entwicklungsentscheidungen in der gesamten Region des silbernen Erzgebirges, die den ehemaligen Landkreis Weißeritzkreis sowie Teile des heutigen Landkreises Mittelsachen umfasst.
 
Der Bürgermeister legte den Gemeinderäten auch die gemeinsame Aktion des Landkreises und der Agentur für Arbeit Pirna für Schülerinnen und Schüler ans Herz, die den Titel „Schau rein! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen 2012“ trägt. Vom 12. bis zum 17. März 2012 sollen hier sachsenweit die Unternehmen Einblicke in ihre Firmen und Gespräche mit Mitarbeitern sowie Schnuppertage ermöglichen, um den Schülerinnen und Schülern entsprechend Gelegenheit zu geben, noch unbekannte regionale Ausbildungsberufe zu entdecken bzw. ihr Wissen dazu zu vertiefen. Die entsprechenden Registrierungen sind auf der Internetseite www.schau-rein-sachsen.de möglich.
 
In der Gemeindeverwaltung liegen die Anträge des Vereines Pro Jugend e. V. und des Vereines Sandstein und Musik e.V. auf Gewährung eines Zuschusses vor. Beide Anträge werden im Rahmen der Haushaltberatung 2012 eine Rolle spielen.
 
Die Gemeinderäte wurden unterrichtet, dass am 21.12.2011 die offizielle Verkehrsfreigabe der Staatsstraße S 36, 2. Bauabschnitt Kreischa, Hauptstraße, erfolgt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wird das Schaffen der Baufirmen und Planer gewürdigt, vor allem aber ein großes Dankeschön an die Anwohnerschaft und Gewerbebetriebe für ihre gezeigte Geduld überbracht.
 
Auch an anderen Orten konnten zwischenzeitlich noch Bauabnahmen durchgeführt werden. So wurde nach einem späten Baubeginn am 02. November bis zum Sitzungstag der komplette Höhenweg in Babisnau ausgebaut, rund 100.000 € konnten hier - auch Dank ländlicher Förderung - investiert werden. Ebenso erfolgte zusammen mit dem Landkreis die Verkehrsfreigabe der neu gebauten Ortsdurchfahrt im Ortsteil Sobrigau. Eine der wesentlichsten und nötigsten Verkehrsbaustellen der letzten Jahre konnte damit erfolgreich beendet werden. Die Ortslage hat durch die komplette Neugestaltung der Gehwege und der Fahrbahn deutlich gewonnen. In Sobrigau fand dazu am 02. Dezember ein zünftiges Baustellenfest der Gemeinde mit den Baufirmen und Anwohnern statt, die sich ihrerseits auch bei den Bauleuten mit persönlichen Geschenken bedankten.
 
Der Bürgermeister konnte auch bekannt geben, dass durch den Koordinierungskreis „Silbernes Erzgebirge“ das positive Votum zur Fördermittelbereitstellung für den ersten Bauabschnitt des Straßenbaus im Ortsteil Quohren erteilt wurde. Aufgrund des immer enger werdenden finanziellen Budgets im Rahmen der Förderregion ist dies eine bemerkenswerte Entscheidung, denn rund 430.000 € werden für diesen ersten Bauabschnitt an Fördermitteln beantragt. Über die Baumaßnahme wird in einer Einwohnerversammlung am 31.01.2012 um 19.00 Uhr in der ehemaligen Turnhalle Quohren, Kipsenstraße, unterrichtet.
 
Derzeit werden auch die Bauarbeiten für den Neubau der Ortsdurchfahrt Saida im Jahre 2012 vorbereitet, eine entsprechende weitere Einwohnerversammlung ist hier für den 16.01.2012, 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Saida, vorgesehen.
 
Nach kurzen Hinweisen der Gemeinderäte zu Straßenlichtdefekten und einem Dankeschön für die erbrachten Baumaßnahmen wurde die öffentliche Sitzung um 20.25 Uhr geschlossen, eine nichtöffentliche Sitzung fand nicht statt.
 

gez. Frank Schöning
Bürgermeister

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