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Bericht aus dem Gemeinderat

Nachdem im Monat April keine Gemeinderatssitzung stattfand, hatte der Bürgermeister die Gemeinderäte für den 27. Mai 2013 eingeladen. 14 Gemeinderäte wurden pünktlich zu Sitzungsbeginn um 19.00 Uhr im Ratssaal begrüßt. Den Gemeinderäten lag eine umfangreiche Tagesordnung vor.

I. Öffentliche Sitzung

1. Begrüßung und Feststellung der Beratungs- und Beschlussfähigkeit

2. Bestellung der Unterzeichnenden für die Sitzungsniederschrift

3. Kenntnisgabe der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2013

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO und § 19 Geschäftsordnung für den Gemeinderat

5. Vorstellung der Stellplatzbilanz für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“

6. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kreischa

7. Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Bedenken, Anregungen und Einwände der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“ der Gemeinde Kreischa sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“

8. Beratung und Beschlussfassung zur Einziehung eines beschränkt-öffentlichen Weges nach § 8 Sächsisches Straßengesetz

9. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau einer Krippe in Kreischa - Lieferung und Montage einer Krippe in Raumzellenbauweise inklusive Innenausbau

10. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Quohren - Los 1 - Kanalbau für Schmutz- und Regenwasser und grundhafter Straßenausbau

11. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Quohren - Neubau der Straßenbeleuchtung

12. Verschiedenes / Bekanntgaben / Anfragen der Gemeinderäte

II. Nichtöffentliche Sitzung


Die Gemeinderäte nahmen zu Beginn der Sitzung die Niederschrift der Sitzung des Monats März zur Kenntnis. Danach rief der Bürgermeister den ersten Sachbehandlungspunkt aus.

TOP 4 - Einwohnerfragestunde gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO und § 19
Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Zu Beginn der Einwohnerfragestunde hatte sich Herr Dr. Thomas Strietzel aus dem Ortsteil Sobrigau angemeldet. Mit einem kurzen und sehr interessanten Vortrag wies er die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Gäste auf das bevorstehende 725-jährige Jubiläum des Ortsteiles Sobrigau hin. Anhand einer Präsentation erläuterte er, dass derzeit rund 320 Einwohnerinnen und Einwohner im Ortsteil leben. Dieser verteilt sich im Wesentlichen auf drei Siedlungsschwerpunkte, nämlich das sogenannte „Oberdorf“ - dem eigentlichen Rundling; das „Unterdorf“ - die Wohnsiedlung im Lockwitzgrund - und die Hummelmühle. Während das „Oberdorf“ von der hergebrachten Dorfstruktur und Landwirtschaft geprägt ist, prägen große Mietshäuser die Siedlung im Lockwitzgrund.

Herr Dr. Strietzel wies auf die Historie des Ortes hin und beschrieb auch den Einfluss der ehemaligen Rüger’schen Schokoladenfabrik im Lockwitzgrund Ende des 19. Jahrhunderts / Anfang des 20. Jahrhunderts. Er benannte auch die lange Geschichte der ehemaligen Ortsfeuerwehr in Sobrigau. Die Gemeinderäte nahmen den Vortrag sehr interessiert und dankend auf. Abschließend wies der Bürgermeister darauf hin, dass auch die Ortsteile Bärenklause, Babisnau, Kautzsch, Theisewitz und Kleba in diesem Jahr ihr 725-jähriges Gründungsjubiläum haben. Diese Ortsteile werden sich in einer kleinen Veranstaltung im Juli anlässlich des Parkfestes im Park Bärenklause vorstellen.

In Sobrigau selbst wird am 22. Juni ab den Nachmittagsstunden ein buntes Programm und eine Ausstellung stattfinden. Viel Fleiß stecken die Mitgliederinnen und Mitglieder der Traditionsgruppe Sobrigau in die Vorbereitung dieses Dorffestes, welches in der traditionellen Sommersonnwendfeier mündet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme am Sonnabend, dem 22. Juni 2013 eingeladen, um gemeinsam mit den Sobrigauern deren Jubiläum zu feiern.

Als weiterer Einwohner nahm Herr Dirk Scholze aus dem Ortsteil Lungkwitz die Möglichkeit der Einwohnerfragestunde wahr. Er hinterfragte die Beschlussfassung im Technischen Ausschuss des Gemeinderates in Bezug auf die Bebauung seines Grundstückes an der Spitzbergstraße.


TOP 5 - Vorstellung der Stellplatzbilanz für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“

Im Rahmen der Arbeiten im Sanierungsgebiet Ortsmitte im Ortskern Kreischa wurden durch die Gemeinde in den vergangenen Jahren auch immer wieder öffentliche Stellplätze geschaffen. Das Städtebaurecht sieht dabei vor, dass der notwendige Bedarf und der Bestand an Stellplätzen sowohl für Pkw’s als auch für Fahrräder im gesamten Gebiet ermittelt werden muss. Erst wenn sich dabei ein Bedarf ergibt, sind die Arbeiten zur Schaffung öffentlicher Stellplätze durch die Gemeinde eventuell förderfähig.

Der Ermittlung dieser Übersicht dient die sogenannte Stellplatzbilanz. Diese wurde durch den Sanierungsträger der Gemeinde, die Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, erarbeitet und durch Herr Dr. Eisold den Gemeinderäten vorgestellt. Zur Aufstellung wurden im vergangenen Jahr Vor-Ort-Begehungen und Gespräche mit Grundstückseigentümern sowie Gewerbetreibenden durchgeführt. Ebenso gab es eine Fragebogenaktion. Nicht zuletzt wurde jedes einzelne Flurstück erfasst und nach Augenschein bzw. Bauunterlagen bewertet, um die darauf benötigten und vorhandenen Stellplätze zu ermitteln. Ebenso wurden die öffentlichen Flächen und die Einrichtungen sowie Ladengeschäfte unter die Lupe genommen.

Dem derzeitigen Bestand von rund 411 Pkw-Stellplätzen steht ein rechnerischer Bedarf von etwa 548 Stellplätzen gegenüber. Darin eingeschlossen sind aber auch schon neue Bedarfe, zum Beispiel durch die noch zu erwartende Bebauung im Bereich der Teilflächen des ehemaligen Sachsenwerkgeländes oder auch am Erbgericht. Auch sind darin alle Stellflächen und Bedarfe eingeschlossen, das heißt, die fehlenden 137 Stellplätze werden nicht durch öffentlichen Parkplatzbau sondern überwiegend durch private Bauten im Zusammenhang mit Grundstücksnutzungen und Grundstücksbebauungen realisiert. Auch bei den Fahrradstellplätzen ergab sich ein Negativdefizit, allerdings ist dieses schwer abschätzbar, da Fahrräder faktisch überall auf einem Grundstück abgestellt werden können, nicht nur in vorbereiteten Fahrradabstellplätzen bzw. –boxen.

Die Stellplatzbilanz dient der Verwaltung zur Begründung der Ausgaben in den vergangenen Jahren gegenüber dem Fördermittelgeber. Sie entfaltet keine direkte Wirkung für die Einwohnerinnen und Einwohner, auch lässt sich daraus kein Rechtsanspruch auf die Schaffung von Stellplätzen oder ähnlichen Dingen ableiten. Diese beurteilen sich auch weiterhin rein nach den bauordnungsrechtlichen Regelungen.


TOP 6 - Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kreischa

Der Gemeinderat stieg hier kurz in die Sachberatung ein. Zum Entwurf der Verwaltung lag noch ein Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zur Beratung vor. Nach kurzer Diskussion und Bewertung der Vorschläge wurde jedoch die Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen vertragt.


TOP 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der Bedenken, Anregungen und Einwände der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“ der Gemeinde Kreischa sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 „Verpackungsmaschinenwerk Sobrigau“

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes im Bereich der Firma J + P Maschinenbau GmbH gebilligt. Die Maschinenbaufirma möchte ihre derzeitige Produktions- und Lagerkapazität erweitern und eine Halle sowie ein Lagergebäude neu bauen. Auch fand im November des vergangenen Jahres ein Informationsabend zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung statt. In seiner öffentlichen Sitzung am 25. März dieses Jahres hatte der Gemeinderat die Planunterlagen gebilligt und das formelle Auslegungsverfahren dieser Änderungsunterlagen eingeleitet. Knapp 60 Behörden und Träger öffentlicher Belange wie Naturschutzverbände sowie die weitere Öffentlichkeit wurden an dem Verfahren beteiligt. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 16. April bis einschließlich 16. Mai dieses Jahres. Letztendlich lagen nunmehr alle Stellungnahmen vor und die Auslegungsfrist war abgelaufen.

Der Gemeinderat nahm deshalb den vorgelegten Abwägungsbericht zur Kenntnis und beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplanes als Satzung. Dieser Beschluss über die Satzungsänderung wird noch ortsüblich entsprechend bekannt gemacht und der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Der Gemeinderat konnte den Abwägungsbericht ohne weitere Planänderungen beschließen. Die während der Auslegung vorgebrachten Hinweise wurden weitestgehend berücksichtigt, vor allem in naturschutzrechtlicher Hinsicht konnte diesen gefolgt und eventuelle Bedenken ausgeräumt werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss zur Satzungänderung einstimmig. Damit kann auch durch das Unternehmen die notwendige Baugenehmigung erlangt werden.


TOP 8 - Beratung und Beschlussfassung zur Einziehung eines beschränkt-öffentlichen Weges nach § 8 Sächsisches Straßengesetz

Ein Bürger aus dem Ortsteil Sobrigau hatte die Einziehung eines der Gemeinde gehörenden Weges nach Sächsischem Straßenrecht beantragt. Mit dem ähnlichen Sachverhalt hatte sich der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr befasst und eine ablehnende Entscheidung getroffen. Als Einziehung des Weges wird nach dem Sächsischen Straßenrecht die Aufhebung der öffentlichen Widmung, das heißt, die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung des Weges durch Jedermann im Rahmen bestimmter Verhältnisse, bezeichnet. Der Weg verbleibt damit zwar noch im Eigentum der Gemeinde, verliert aber seine Eigenschaft als beschränkt öffentlicher und zugänglicher Weg. Nach kurzer Beratung lehnte der Gemeinderat diesen Antrag mehrheitlich ab.

TOP 9 - Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau einer Krippe in Kreischa - Lieferung und Montage einer Krippe in Raumzellenbauweise inklusive Innenausbau

Wie bereits an dieser Stelle berichtet, plant die Gemeinde, auf dem Grundstück Kirchweg 8 (gegenüber der Schule) eine neue Kinderkrippe zu errichten. Als Bauweise soll hier erstmals eine Raumzellenbauweise verwandt werden, das heißt, das Gebäude wird komplett vormontiert und dann vor Ort errichtet und komplettiert. Dazu wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt gaben 5 Firmen ein Angebot ab. Der Gemeinderat entschied sich nach eingehender Beratung dafür, den Auftrag an die Firma ALHO Systembau GmbH aus Morsbach zu vergeben. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von 734.801,20 € Brutto. Die Firma wird auf einer noch zu erstellenden Bodenplatte das entsprechende Gebäude in vormontierter Bauweise errichten und schlüsselfertig komplett mit Innenausbau herstellen.

Der Bürgermeister nutzte die Gelegenheit, um den Gemeinderäten auch die aktuelle Planung für die Neuerrichtung dieses Kinderkrippenbaues darzustellen. Entlang des Kirchweges werden in den nächsten Wochen umfangreiche Bauarbeiten ausgeführt. In Tiefbauarbeiten, die sich derzeit noch im Vergabeverfahren befinden, werden die vorhandenen Anschlusskanäle umverlegt und der Neuanschluss des Gebäudes vorbereitet. Ebenso wird eine Stützwand zur Abfangung des Gebäudes im unteren Bereich des Hanggeländes in Richtung Bushaltepunkt errichtet.

Das Gesamtgelände wird entsprechend angefüllt, so dass darauf ein Gebäude von ca. 40 m Länge und 15 m Tiefe in eingeschossiger Bauweise als Kinderkrippe errichtet werden kann. Parallel läuft dazu die Vormontage der Raumzellen beim beauftragten Hersteller. Nach der Montage des Gebäudes werden die Außenanlagen hergestellt und entlang des Kirchweges 11 Stellplätze sowie ein Fußweg errichtet. Zum Schluss wird das ganze Gelände entsprechend eingegrünt und kann letztendlich durch die Kinder benutzt werden.

Das Gebäude wird sich in das Gelände höhenmäßig einordnen und vom Fußboden her etwas tiefer als der Kirchweg liegen. Zur umgebenden Wohnungsbebauung werden entsprechende Abstände eingehalten, die Zufahrt und der Zugang zum Gebäude bzw. zum Grundstück werden sich gegenüber der Einmündung der Stichstraße am Kirchweg befinden. Parallel zu den Bauarbeiten sind derzeit auch die notwendigen Möbelbeschaffungen und sonstigen Einrichtungsgegenstände in der Beschaffung öffentlich ausgeschrieben, so dass letzten Endes das Gebäude betriebsbereit hergestellt werden kann.


TOP 10 - Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Quohren - Los 1 - Kanalbau für Schmutz- und Regenwasser und grundhafter Straßenausbau

Nachdem sich der 1. Bauabschnitt vom Beginn der Talstraße bis zum Einmündungsbereich Am Wasserbehälter dem Ende entgegen neigt, wurde der 2. Bauabschnitt entlang der kompletten weiteren Talstraße für den Kanal- und Straßenbau öffentlich ausgeschrieben. Leider gaben nur zwei Firmen ein Angebot ab. Die Gemeinderäte diskutierten ausführlich das Für und Wider des Vergabebeschlusses und machten auch ihre Bedenken zur Vergabe des Auftrages geltend. Vor allem die Erfahrungen aus den bisherigen Baustellen machten es einigen Gemeinderäten nicht leicht, eine entsprechende positive Entscheidung zu treffen.

Deshalb war es nicht verwunderlich, dass dieser Baubeschluss nur mehrheitlich zustande kam. Dies kommt relativ selten in der Beschlussfassung des Gemeinderates vor und ist ein deutliches Zeichen, dass doch auch die Erfahrungswerte und Wertungen der Gemeinderäte einfließen. Vor allem die Kommunikation der Baufirma vor Ort mit allen Anliegern und vom Bau Betroffenen wurde als stark ausbaufähig eingeschätzt, auch Abläufe der Baustelle und die Gesamttechnologie ließen in den letzten Wochen einiges an Erwartungen der Anwohner offen.

Der Gemeinderat diskutierte ausführlich das Für und Wider und entschied sich mit 9 zu 3 zu 1 Stimme dafür, den Auftrag an die Firma Teichmann Bau GmbH aus Wilsdruff zu vergeben. Die Gesamtauftragssumme beträgt 1.308.460,41 €, davon entfallen 845.959,56 € auf den Straßenbau der Gemeinde und 462.500,85 € auf den Kanalbau des Eigenbetriebes KWA. Die Bauarbeiten sollen ab dem 15. Juli beginnen und werden bis in das Jahr 2014 andauern.


TOP 11 - Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Auftrages nach VOB/A – Neubau 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt im Ortsteil Quohren - Neubau der Straßenbeleuchtung

Auch hier wurden die Arbeiten zur Errichtung der neuen Straßenbeleuchtungsanlage in LED-Bauweise öffentlich ausgeschrieben. Es gaben auch hier nur zwei Firmen ein Angebot ab. Allerdings hatte der Gemeinderat keine Bedenken, den Auftrag an die Firma WEA Wärme- und Energieanlagenbau GmbH aus Sebnitz zu vergeben. Die Gesamtauftragssumme beläuft sich auf 50.882,41 € Brutto. Die Firma ist bereits im Gemeindegebiet tätig gewesen und hat unter anderem die Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Babisnau errichtet.


TOP 12 - Verschiedenes / Bekanntgaben / Anfragen der Gemeinderäte

Der Gemeindrat wurde durch den Bürgermeister darüber informiert, dass im Rathaus im Verwaltungsbereich die Aufgabenverteilung geändert wurde. So nimmt seit dem 06. Mai Frau Rietzel ausschließlich die Belange des Einwohnermeldeamtes und Aufgaben aus dem Sozialbereich wahr. Für den Standesamtsbereich zeichnet Frau Strauß verantwortlich. Beide sind in ihrem Büros auf der Parkseite des Rathauses im Erdgeschoss zu erreichen. Die bisherigen Telefonnummern bleiben unverändert.

Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte darüber, dass zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungsveranstaltungen derzeit ausgeschrieben sind, die den ehrenamtlichen Engagementbereich betreffen. So wird durch die Sächsische Staatskanzlei wiederum der Sächsische Bürgerpreis 2013 in vier verschiedenen Kategorien verliehen. Auch für den Deutschen Engagementpreis können bis zum 12. Juni dieses Jahres schriftlich oder auf der Internetseite www.deutscher-engagementpreis.de Vorschläge eingereicht werden. Beide Auslobungen sollen der Wertschätzung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements dienen.

Der Bürgermeister unterrichtete die Gemeinderäte auch darüber, dass für die derzeitig bestehenden Kindertagesstätten im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich die entsprechenden Betriebserlaubnisse seitens des Landesjugendamtes aktualisiert vorliegen. Derzeit stellt die Gemeinde Kreischa durch den freien Träger Volkssolidarität-Elbtalkreis-Meißen e.V. 112 Kinderkrippenplätze und 166 Kindergartenplätze zur Verfügung. Hinzu kommen noch 21 Plätze bei Tagespflegepersonen für Kinderkrippenkinder. Mit dem Neubau der Kinderkrippe am Kirchweg 8 werden weitere 36 Plätze noch im Laufe dieses Jahres bereit stehen, so dass letzten Endes 169 Kinderkrippenplätze und 166 Kindergartenplätze vorhanden sind. Hinzu kommen bis zu 170 Plätze im Hortbereich.

In diesem Zusammenhang wies der Bürgermeister auch auf das bevorstehende Sommerfest am 01. Juni dieses Jahres und die damit verbundene Eröffnung des Zwergenhauses am Park (ehemaliges Haus G im Gelände der Kliniken Bavaria) hin. Auch der Trinkbrunnen auf dem Gelände des Grundstückes Schulgasse 1 wird am 30. Mai eingeweiht. Auch hier ist die Gemeinde bzw. ihr Eigenbetrieb wieder finanziell mit beteiligt. Vor allem aber konnte dieser Brunnen durch eine Spendenaktion von Eltern und Gewerbetreibenden finanziert werden.

Der Bürgermeister übermittelte den Gemeinderäten auch den Dank der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Kreischa für die Sanierung der Stützmauer am Friedhof. Zum 24. Mai dieses Jahres wurden die Sanierungsarbeiten an der Mauer fertig gestellt und die entsprechenden Drainageöffnungen eingebracht. Insgesamt wurde die Mauer mit rückwärtigen Ankern in Betonbauweise versehen, zum Großteil neu ausgefugt und weitere Sicherungsarbeiten durchgeführt. Die Mauer dürfte also die nächsten Jahrzehnte, trotz der vorhandenen Ausbeulung, sicher im Bestand stehen und ihren ursprünglichen Charakter behalten. Die Einwirkung auf den Friedhofsbetrieb waren, im Verhältnis zur Größenordnung der Baustelle, recht marginal und konnten zur Zufriedenheit aller, auch unter großer Rücksichtnahme der Baufirma, ausgeführt werden. Die Eingriffe auf dem Friedhof wurden auf das Notwendigste beschränkt. Die Kirchgemeinde bedankte sich in ihrem Schreiben herzlich bei den Gemeinderäten, den Bauausführenden und dem Bürgermeister sowie seinen Mitarbeitern herzlich für diese Arbeiten, die komplett aus dem kommunalen Haushalt mit Hilfe von Fördermitteln des Städtebaubereiches finanziert wurden.

Die Einladung zur Planungsraumkonferenz innerhalb der Planungsregion 5 (Rabenau, Bannewitz, Kreischa) wurde durch den Bürgermeister an die Gemeinderäte übermittelt. Diese findet am Montag, dem 17. Juni 2013 um 17.00 Uhr im Rathaus in Bannewitz statt. Auf der Planungsraumkonferenz werden immer die bisherigen Tätigkeiten der freien Träger im Bereich der Jugendhilfe dargestellt. Ebenso werden die notwendigen Bedarfe erörtert und die Themenschwerpunkte und Zielstellungen für das Jahr 2014 diskutiert und bestätigt. An der Konferenz können alle Stadt- und Gemeinderäte bzw. Vertreter der offenen Jugendarbeit teilnehmen.

Noch bis zum 01. Juli dieses Jahres können im Rahmen des Wettbewerbes „Lebendige Gemeinden im Silbernen Erzgebirge“ entsprechende Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden. Daran beteiligen können sich Einzelpersonen, Vereine und Interessengruppen in allen Kommunen des ILE-Gebietes „Silbernes Erzgebirge“. Die Gemeinde Kreischa liegt mitten im Gebiet und dementsprechend ist auch hier eine Beteiligung durch Jedermann möglich. Im Rahmen des Wettbewerbes sollen vor allen Dingen Beispiele, Ideen und Erfahren gesammelt werden, mit denen Menschen ihre Orte und die sächsische Region aktiver gestalten und damit zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum beitragen. Dieser Bereich ist sehr mannigfaltig, so dass eine Jury die eingereichten Wettbewerbsbeiträge, die auf einem kleinen Vordruck zusammengestellt werden können, bewertet. Es steht ein Preisgeld in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung, über dessen Aufteilung die Jury entscheidet. Die Bewerbungsbögen sind auf der Internetseite www.ile-se.de oder in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Im Anschluss gab es noch Anfragen der Gemeinderäte zur Ausführung der Straßenrandmahd bzw. zur Pflege von gemeindeeigenen Grundstücken und Hinweise zur Freihaltung des Lichtraumprofiles.

Anschließend fand eine kurze nichtöffentliche Sitzung statt. Die Sitzung des Gemeinderates wurde um 21.57 Uhr beendet.

gez. Frank Schöning
Bürgermeister

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